Kostenfrei für dich.
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers alle Kosten — Gutachten, Reparatur, Abwicklung.
Warum kostet dich Smart Reguliert nichts?
- Schritt 1
Unverschuldet?
Die Gegenseite hat den Schaden verursacht.
- Schritt 2
Die Versicherung des Verursachers zahlt:
Reparatur, Wertminderung, Gutachten, Ausfall.
- Schritt 3
Du zahlst nichts.
Wir übernehmen Anrufe, Termine, Schriftverkehr.
So sieht eine Schadens-Abrechnung aus.
Ein konstruiertes Beispiel zur Veranschaulichung — die Positionen, die im Schadens-Fall typischerweise zusammenkommen. Was am Ende für dich übrig bleibt: nichts.
Beispiel-Abrechnung
Beispiel- Reparatur
- 4.800 €
- Wertminderung
- 500 €
- Sachverständigen-Honorar
- 800 €
- Nutzungsausfall
- 400 €
- Auslagenpauschale
- 30 €
- Gesamtschaden
- 6.430 €
- Dein Eigenanteil
- Kostenfrei
Beispielhafte Aufstellung. Werte hängen vom Einzelfall ab.
Allein oder mit Begleitung — was unterscheidet sich?
Beide Wege sind möglich. Die Frage ist, wie viel Zeit, Energie und Beweisarbeit du selbst aufbringen möchtest.
Allein mit der Versicherung
- Nachteil: Du musst die Schadenshöhe selbst einschätzen
- Nachteil: Du führst Anrufe und Schriftverkehr
- Nachteil: Wertminderung wird oft übersehen
- Nachteil: Nutzungsausfall und Mietwagen unklar
- Nachteil: Gutachterkosten musst du auslegen
- Nachteil: Wochen bis Monate Bearbeitungszeit
- Nachteil: Eigenanteil unsicher
Mit Smart Reguliert
- Vorteil: Wir lassen ein Gutachten erstellen
- Vorteil: Wir übernehmen Anrufe und Schriftverkehr
- Vorteil: Wertminderung wird mit angemeldet
- Vorteil: Nutzungsausfall oder Mietwagen geklärt
- Vorteil: Gutachterkosten direkt mit der Versicherung
- Vorteil: Klare Schritte, ohne Wartezeit für dich
- Vorteil: Dein Eigenanteil: kostenfrei
Was dir das Gesetz sichert.
- 3 Jahre dann verjährt dein Anspruch auf Schadensersatz § 195 BGB
- 29–119 € Nutzungsausfall je Tag, je Fahrzeugklasse Sanden/Danner/Küppersbusch-Tabelle
- Volle Erstattung der Gutachterkosten bei klarer Haftung BGH VI ZR 280/22
Häufige Fragen zu den Kosten
Die sechs Fragen, die uns am häufigsten erreichen — kurz und konkret beantwortet.
Wer trägt die Kosten?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung der Person, die den Schaden verursacht hat, alle ersatzfähigen Kosten — Reparatur, Wertminderung, Gutachten, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Auslagenpauschale. Das ergibt sich aus § 249 BGB: du wirst so gestellt, als wäre der Unfall nie passiert. Für dich heißt das: kostenfrei.
Was, wenn die Versicherung sich querstellt?
Versicherungen kürzen Positionen oder verzögern, das passiert. Wir übernehmen Anrufe und Schriftverkehr und bleiben dran — mit beweissicherem Gutachten als Grundlage und klaren Fristen. Versprechen können wir dir nichts; aber wir lassen die Argumente der Gegenseite nicht unwidersprochen stehen. Wenn ein Punkt strittig bleibt, sprechen wir offen darüber, welche Wege noch sinnvoll sind.
Was kostet das Gutachten?
Bei klarer Haftung wird das Gutachten direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet — für dich kostenfrei (BGH VI ZR 280/22). Bei einem Bagatellschaden, bei dem ein Vollgutachten unverhältnismäßig wäre, schlagen wir einen Kostenvoranschlag als ersatzfähige Alternative vor. In beiden Fällen sagen wir dir vorher, was wir tun und warum.
Werkstatt und Mietwagen — wer zahlt?
Reparaturkosten in der Werkstatt deiner Wahl sind ersatzfähig — du musst nicht die Werkstatt der Versicherung nehmen. Für die Zeit, in der dein Fahrzeug nicht nutzbar ist, hast du Anspruch auf einen Mietwagen (gleichwertige Klasse) oder auf Nutzungsausfallentschädigung nach der Sanden/Danner/Küppersbusch-Tabelle. Welcher Weg im Einzelfall sinnvoller ist, besprechen wir vorher mit dir.
Gilt das für alle Geschädigten?
Jede unverschuldet geschädigte Person hat Anspruch auf vollen Schadenersatz aus der gegnerischen Haftpflicht. Bei einer Mitschuld wird der Anspruch anteilig — zum Beispiel 70 Prozent bei 30 Prozent Mitschuld. Auch dann lohnt es sich, die Schadenshöhe sauber zu dokumentieren, weil die Quote sonst zu deinem Nachteil ausgelegt wird. Wenn unklar ist, wer welchen Anteil trägt, sprechen wir das offen mit dir durch.
Was, wenn am Ende nichts rauskommt?
Für unsere Begleitung — Anrufe, Termine, Schriftverkehr — zahlst du nichts. Wenn am Anfang erkennbar ist, dass die Haftung unklar ist oder am Ende möglicherweise Kosten auf dich zukommen, sprechen wir das vorher offen mit dir durch. Es gibt keine versteckten Rechnungen und keine automatischen Folge-Verträge — du entscheidest jeden Schritt selbst.
Unfall gehabt? In 2 Minuten kostenlos prüfen.
Vier kurze Fragen — danach sehen wir gemeinsam, ob und wie wir dich begleiten können.
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